A. Ausgangslage 1. Einleitung Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen (vorläufige Schutzmaßnahmen) durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.
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