AG Düsseldorf: Filesharer muss lediglich 20,24 Euro pro Musiktitel bezahlen (sehr lesenswert)

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014 – 57 C 4661/13 Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 263,12 EUR (in Worten: zweihundertdreiundsechzig Euro und zwölf Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

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