Arbeitsgericht Eberswalde: Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn

Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 10.09.2013 – 2 Ca 428/13 Pressemitteilung Nr. 06/14 vom 21.02.2014 „Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 10.09.2013 – 2 Ca

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