BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 – 1 BvR 374/09 Das Gericht hat zu prüfen, ob eine nachhaltige und schwerwiegende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht insoweit nicht aus, wenn lediglich festgestellt wird, dass „es dem Kindeswohl am ehesten entspricht“, wenn das Kind nicht bei seinen Eltern, sondern in einer
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