AG Bremen: Zur Aufnahme des Kindes im Haushalt der Tante zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 04.,09.2014 – 68 F 1556/14 EASO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …. Beteiligte: 1. … 2. … 3. … 4. … Verfahrensbevollmächtigte: zu 3 und 4 Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen Geschäftszeichen: H/2014/017 5. Amt für

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