AG Düsseldorf: Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internet-Anschlusses

AG Düsseldorf, Urteil 31.03.2014 – Az.: 20 C 8948/13 Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.7.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil

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