OLG Saarbrücken: Verfassungswidrigkeit einer Therapieauflage

OLG Saarbrücken Beschluß vom 19.10.2009, 6 UF 48/09 Leitsätze a. Voraussetzung der Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung ist ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit

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BVerfG: Sorgerechtsentzug nur im Notfall, selbst bei Umgangsboykott?

BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11    1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau

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