OLG Hamm: Kindesanhörung heimlich aufgezeichnet? – Kein Beweisverwertungsverbot

OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 – 3 UF 184/13 – Behauptet ein Elternteil in einem Sorgerechtsverfahren, die richterliche Anhörung seiner Kinder durch ein verstecktes Tonaufnahmegerät heimlich aufgezeichnet zu haben, muss die Kindesanhörung deswegen nicht unverwertbar sein. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit

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