BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 – 1 BvR 467/09 Die Voraussetzungen für eine gerichtliche Regelung nach § 1696 Abs. 1 BGB reichen bei weitem nicht an die Anforderungen heran, die Art. 6 Abs. 3 GG an die Trennung der Kinder von der Familie stellt. Danach müssen
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