BGH, Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 47/15 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS in der Familiensache Leitsätze: a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt
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