OLG Celle: Empfindliches Ordnungsgeld gegen die umgangsverweigernde Kindesmutter von 2.500 Euro ist zu Recht erfolgt.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2015 – 21 WF 158/15 21 WF 158/15 4 F 84/09 Amtsgericht Zeven Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit A. M., geb. am …, Verfahrensbeistand: Rechtsanwältin A. van B., Zeven, Beteiligte: 1. C. M., Kindesmutter, Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt L.

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BGH: Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn der Kindesumgang nicht zu Stande kommt.

BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13 BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen

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