OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013 – 1 U 59/12 Vorinstanz: Landgericht Köln, 29 O 183/11 Tenor: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.05.2012 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 29 O 183/11, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird
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