KG Berlin: Allein das Vorhandensein von Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters rechtfertigt allein keine Mietminderung

KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2006 – 12 U 118/05 Leitsatz Stellt ein vom Mieter beauftragtes Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters fest, so rechtfertigt dies allein keine Mietminderung. Ein behaupteter Feuchtigkeitseinbruch in die Mieträume (Souterrain) kann ohne nachprüfbare Angaben zum räumlichen Umfang und der Intensität

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