OLG Saarbrücken Beschluß vom 10.2.2012, 6 WF 8/12 Leitsätze 1. Im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB ist dem sorgeberechtigten Elternteil in der Regel wegen der Bedeutung der Sache ein Rechtsanwalt beizuordnen. Dies gilt auch im Rahmen eines Erörterungstermins gemäߧ 157 FamFG. 2. Bei der Prüfung der
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