Der Bundesgerichtshof hat am 18.03.2015 seine Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen geändert Aus der Pressemitteilung 39/2015 des BGH: Änderungen der bisherigen Rechtsprechung Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt.
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