Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss vom 17.12.2014 – 217 C 121/14 In dem Rechtsstreit … hat die beklagte Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, nachdem die Klage zurückgenommen worden ist. Gründe: Der beklagten Partei waren die Kosten gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO aufzuerlegen, da der
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