BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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BVerfG: Auch ein unverwertbares familienpsychologisches Gutachten ist verwertbar

BVerfG, Beschluss vom 27. April 2017 – 1 BvR 563/17 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau J…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kässens & Katenhusen, Kanonierstraße 1, 26135 Oldenburg – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. Januar 2017 – 11 UF 150/16 -, b) den

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