Über: Heino Beier
Profil:
Rechtsanwalt Heino Beier wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen absolvierte er von 1996 bis 2001. Im Anschluss daran erfolgte das Referendariat in Bremen von 2001 bis 2003. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Gründung der Kanzlei Beier & Beier erfolgte dann ebenfalls in 2005
Beiträge von Heino Beier:
- OLG Düsseldorf: Allein die Tatsache, dass ein Säugling vom Wickeltisch gefallen ist, vermag einen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern nicht zu rechtfertigen. (10. Januar 2017 - Familienrecht)
- AG OHZ: Fehlende Scheckheftpflege beim KFZ Kaufvertrag stellt keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar (3. Januar 2017 - Kanzlei Urteile, Kaufrecht)
- SG Stade: Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (3. Januar 2017 - Kanzlei Urteile, PKH)
- OLG Saarbrücken: Zu den Anforderungen an die (familien-)gerichtliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens (9. Dezember 2016 - Familienrecht, Sorgerecht)
- OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. (8. Dezember 2016 - Familienrecht)
- OLG Hamm: Keine hohen Erfolgsaussichten in Sorgerechtsstreitigkeiten bei der VKH-Bewilligung erforderlich (28. November 2016 - Aktuelles)
- AG Bremen: Liegt Verzug des Schuldners vor, wenn der Gläubiger eine weit überhöhte Forderung geltend macht (22. November 2016 - Inkasso, Kanzlei Urteile)
- BVerfG: Defizite der Eltern allein reichen für einen Sorgerechtsentzug nicht aus (17. November 2016 - Sorgerecht)