Über: Heino Beier
Profil:
Rechtsanwalt Heino Beier wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen absolvierte er von 1996 bis 2001. Im Anschluss daran erfolgte das Referendariat in Bremen von 2001 bis 2003. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Gründung der Kanzlei Beier & Beier erfolgte dann ebenfalls in 2005
Beiträge von Heino Beier:
- SG Bremen: Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid (29. August 2017 - Arbeitslosengeld II, Kanzlei Urteile)
- AG Bremen: Keine familiengerichtlichen Maßnahmen, wenn Eltern einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt haben (28. August 2017 - Familienrecht, Kanzlei Urteile)
- BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht (18. August 2017 - Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familienrecht, Sorgerecht)
- OLG Bremen: Eine mehrfache Verlegung eines Erörterungstermins im Umgangsverfahren widerspricht nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG, wenn die Anwesenheit einzelner Beteiligter erforderlich ist. (20. Juli 2017 - Familienrecht, Kanzlei Urteile)
- BVerfG: Auch ein unverwertbares familienpsychologisches Gutachten ist verwertbar (22. Mai 2017 - Allgemein)
- BGH: Zu den Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls (25. April 2017 - Familienrecht, Sorgerecht)
- SG Bremen: Zur Auszahlung von Leistungen für Ernährungsmehrbedarf, die nicht beantragt wurden (3. März 2017 - Arbeitslosengeld II, Kanzlei Urteile)
- SG Bremen: Zur aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt (1. März 2017 - Arbeitslosengeld II, Kanzlei Urteile)