Über: Heino Beier
Profil:
Rechtsanwalt Heino Beier wurde 1971 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen absolvierte er von 1996 bis 2001. Im Anschluss daran erfolgte das Referendariat in Bremen von 2001 bis 2003. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Gründung der Kanzlei Beier & Beier erfolgte dann ebenfalls in 2005
Beiträge von Heino Beier:
- OLG Bremen: Entscheidung im Verfahren 71a F 702/15 SO (AG Bremen-Blumenthal) (28. Oktober 2016 - Familienrecht, Kanzlei Urteile)
- OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen. (28. Oktober 2016 - Familienrecht, Sorgerecht)
- OLG Bremen: Vor Anordnung eines Umgangsausschlusses hat das Familiengericht den Sachverhalt umfassend aufklären. In der Regel wird hierzu eine erneute Sachverständigenbegutachtung erforderlich sein. (27. Oktober 2016 - Umgangsrecht)
- LSG Nds.-Bremen: Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (18. Oktober 2016 - Arbeitslosengeld II, Kanzlei Urteile)
- OLG Bremen: Zur Sachverhaltsaufklärung bei einem Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang (12. Oktober 2016 - Familienrecht, Umgangsrecht)
- BGH: Sorgerecht bei Auswanderung und zur Sachaufklärung durch das Familiengericht anhand von Kindeswohlkriterien (12. Oktober 2016 - Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familienrecht, Umgangsrecht)
- KG Berlin: Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang (12. Oktober 2016 - Familienrecht, Umgangsrecht)
- OLG Schleswig: Sachaufklärung durch das Familiengericht (12. Oktober 2016 - Allgemein, Familienrecht, Umgangsrecht)