Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.11.2013 – C-442/12 –

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer)

7. November 2013(*)

„Rechtsschutzversicherung – Richtlinie 87/344/EWG – Art. 4 Abs. 1 – Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer – Klausel in den auf den Vertrag anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach rechtlicher Beistand in Gerichts- und Verwaltungsverfahren durch einen Arbeitnehmer des Versicherers gewährleistet ist – Erstattung der Kosten für rechtlichen Beistand durch einen externen Rechtsvertreter nur, wenn der Versicherer es für erforderlich hält, die Bearbeitung der Angelegenheit einem externen Rechtsvertreter anzuvertrauen“

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 7. November 2013 in der Rechtssache Sneller gegen DAS (C-442/12) festgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 die Freiheit des Rechtsschutzversicherten auf Wahl eines eigenen Anwalts gewährt.

Insoweit sind Klauseln der Rechtsschutzversicherer, die vorsehen, dass die Rechtsberatung grundsätzlich von den eigenen internen Rechtsberatern erfolgt und dass die Kosten eines vom Versicherten selbst gewählten externen Rechtsanwalts nur dann übernahmefähig sind, wenn die Versicherung der Beauftragung zugestimmt hat, unwirksam.

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