In einem Umgangsverfahren erreicht mich gerade ein Schreiben des Jugendamtes Bremen an das Familiengericht, in dem mitgeteilt wird, dass die Case Managerin an dem anberaumten familiengerichtlichen Erörterungstermin nicht teilnehmen kann. Als Begründung wird angeführt:

„Aufgrund eines personellen Unterhangs befindet sich das Team des Sozialdienst Junge Menschen —, momentan zusätzlich in einer massiven Überlastsituation. Ab sofort wird daher nach einem Prioritätensystem gearbeitet, wobei die Kindes- / Jugendwohlsicherung Vorrang vor anderen Aufgaben hat. Aufgrund einer signifikanten Häufung von zu bearbeitenden Krisenfällen, kann eine direkte Anwesenheit der Case Managerinnen bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nicht in allen Fällen gewährleistet werden.

Vor dem genannten Hintergrund bitte ich darum, das Fehlen des Jugendamtes in der Erörterung oben genannter Sache am … September 2017 zu entschuldigen.“

Anmerkung:

Schade nur , dass der Umgang des Kindes zu beiden Elternteilen in der Priorität der Sachbearbeitung des Jugendamtes von untergeordneter Rolle ist.

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