OLG Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 – 4 UF 14/17 Leitsätze des Verfassers Die vom Familiengericht in einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten gesetzte Frist, innerhalb derer das Gutachten zu erstatten ist, kann nicht zur Begründetheit der Beschleuinigungsbeschwerde führen. Zwar kann die unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen ein Umstand
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