Amtsgericht Mitte, Urteil vom 08.08.2013 – 121 C 135/13 – Wenn sich eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag als unwirksam herausstellt, ist der Vermieter verpflichtet, die turnusmäßigen Schöneheitsreparaturen auf seine Kosten durchführen. Nach dem – zutreffenden – Urteil des AG Mitte, ist der Vermieter dabei verpflichtet, dezente Farben zu
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