Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.07.2016 – 10 WF 123/16 Tenor 1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – R vom 17. Mai 2016 abgeändert. Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz werden zwischen den Kindeseltern gegeneinander aufgehoben. 2. Die Kosten
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