Rücklastschrift Nach dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 24.02.2012 – Az.: 7 W 92/11 darf ein Mobilfunk-Anbieter keine pauschale Gebühr im Falle einer Rücklastschrift erheben. Eine entsprechende Klausel in den AGB der Mobilfunkanbieter sei insoweit unzulässig, da diese gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoße. Siehe hierzu
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