AG Bremen: Zu den Voraussetzungen der Zurechnung fiktiven Einkommens des Unterhaltschuldners beim Kindesunterhalt

AG Bremen, Beschluss vom 12.12.2014 – 59 F 1477/14 UK Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 12.12.2014 In der Familiensache … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen auf die mündliche Verhandlung vom 28.11.2014 durch die Richterin S. beschlossen: Der Versäumnisbeschluss vom 16.10.2014 bleibt mit der

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AG Bremen: Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens

AG Bremen, Beschluss vom 19.06.2013 – 66 F 2170/12 UK Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens. Verfügt der Unterhaltsschuldner über keine Einkünfte oder reicht vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der gegenüber dem minderjährigen Kind bestehenden Unterhaltsverpflichtung nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich gem.

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