AG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2014 – 57 C 422/14 Leitsätze: 1. Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlussinhabers und damit die Grundlage für die Annahme, der Anschlussinhaber sei Täter einer Rechtsverletzung nach § 97 UrhG, entfällt nach der Lebenserfahrung bereits, wenn feststeht, dass der Anschlussinhaber mit weiteren
Weiterlesen ... →Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014 – 57 C 4661/13 Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 263,12 EUR (in Worten: zweihundertdreiundsechzig Euro und zwölf Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
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