Schönheitsreparaturen Teil 8: Besenreine Übergabe

Nach dem Urteil des BGH vom 28. 6. 2006 – VIII ZR 124/05 beschränkt sich die Verpflichtung zur „besenreinen“ Rückgabe der Mietwohnung auf die Beseitigung grober Verschmutzungen, siehe auch LG Saarbrücken, WuM 1998, 689 f.; LG Wiesbaden, WuM 2001, 236, 237; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau bei

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