AG/LG Düsseldorf: Beim Filesharing im Mehrpersonenhaushalt muss die Musikindustrie das Filesharing durch Angehörige widerlegen

AG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2014 – 57 C 422/14 Leitsätze: 1. Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlussinhabers und damit die Grundlage für die Annahme, der Anschlussinhaber sei Täter einer Rechtsverletzung nach § 97 UrhG, entfällt nach der Lebenserfahrung bereits, wenn feststeht, dass der Anschlussinhaber mit weiteren

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Indizien, die auf einen gestellten Verkehrsunfall hinweisen sollen

Die Rechtsprechung hat eine Reihe von Indizien entwickelt, die bei einem Verkehrsunfall auf eine Manipulation bzw. Fingierung hinweisen sollen. Zwar trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer des Schädigers die Beweislast dafür, dass es sich um einen vorgetäuschten Unfall handelt. Allerdings kann der Nachweis, dass es sich

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