AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

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