OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen
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