Schönheitsreparaturen Teil 11: Schönheitsreparatur auch, wenn die Durchführung sinnlos ist?

Die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparatur bleibt auch dann bestehen, wenn deren Durchführung eigentlich sinnlos ist, weil die Mietwohnung beispielsweise abgerissen oder ein Totalumbau geplant wird. Insoweit soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters vermieden werden. Der Mieter muss zwar nicht die sinnlosen Arbeiten durchzuführen, es ist aber

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