BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 – 1 BvR 1941/09 Geht das Gericht in seiner Entscheidung von einer ungünstigen Prognose für dass zukünftige Wohl des Kindes aus, muss sich aus der Entscheidung ergeben, dass das Gericht die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Trennung eines Kindes von seinen Eltern
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