OLG Köln: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Oberlandesgericht Köln, 6 U 39/15, Urteil vom 03.02.2016 – 6 U 39/15 Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.  Tenor: Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.03.2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer

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BGH: Zur Frage des Widerrufsrechts in einem Fernabsatzvertrag

BGH, Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15 Der Bundesgerichtshof hat sich am 16.03.2016 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist. „Der Kläger hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen

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AG Rostock: Ein Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher auf der Internetplattform eBay findet im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems statt, wenn sich der Unternehmer bewusst des Mediums Internethandel bedient.

AG Rostock Urteil vom 19.11.2008 – Az.: 41 C 236/08 Verkündet am 19.11.2008 Amtsgericht Rostock Urteil gemäß § 495a ZPO Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit XXX, Bremen – Klägerin – Prozessbevollm.: RAe Beier & Beier, Bremen gegen XXX, Rostock – Beklagter – Prozessbevollm.: Rechtsanwaltskanzlei XXX,

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