Zur Angemessenheit einer zusätzlichen Gebühr im (Straf-) Verfahren nach Nr. 4141 VV RVG

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen Der Vorstand 16 C 0075/14 AG Bremen In dem Rechtsstreit RA … ./. … erstattet der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen das mit Beschluss vom 01.08.2014 erbetene Gebührengutachten gemäß § 14 Abs. 2 RVG wie folgt: I. Das Gutachten beschränkt sich gem. § 14

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