BGH: Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung

BGH, Beschluss vom 06.02.2019 – XII ZB 408/18 Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB, § 1666a BGB   Bundesgerichtshof BESCHLUSS 1.

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OLG Saarbrücken: Verfassungswidrigkeit einer Therapieauflage

OLG Saarbrücken Beschluß vom 19.10.2009, 6 UF 48/09 Leitsätze a. Voraussetzung der Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung ist ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit

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AG Bremen: Residenzmodell oder Wechselmodell, wenn bei beiden Eltern in gleicher Weise eine gute Erziehungseignung und Förderkompetenz vorhanden ist

AG Bremen, Beschluss vom 27.05.2016 – 71a F 702/15 SO Die Entscheidung wurde am 21.10.2016 durch das OLG Bremen abgeändert. Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal durch den Richter am Amtsgericht O. am 27.05.2016

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