Kleinreparaturklauseln im Mietrecht

Allgemeines Bei den Kleinreparaturen handelt es sich zunächst nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Reparaturen an Gegenstände, die den direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Kleinreparaturklauseln verlagern daher teilweise, wie die Klauseln zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die Pflicht des Vermieters aus § 535 BGB auf den

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Schönheitsreparaturen Teil 3: Schönheitsreparaturen – Zusammentreffen von individualvertraglichen und formularmäßigen Klauseln

Nach dem Urteil des AG Mannheim vom 20.5.2011, 10 C 14/11 führt ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender so genannte Summierungseffekt aufgrund des Zusammentreffens zweier – jeweils für sich genommen – unbedenklicher Klauseln gemäß § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung. Leitsatz: Ein zur Unwirksamkeit einer

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