Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Rückübertragung der elterlichen Sorge

BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 2016 – 1 BvR 2742/15 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau R…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Katharina Walz-Wittig, Unter den Eichen 84 d, 12205 Berlin – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28. Juli

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BVerfG: Familiengerichte haben Feststellungen im Sachverständigengutachten einer eigenständigen rechtlichen Würdigung zu unterziehen

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/14 . BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde   …, gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 – II-6 UF 177/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17. September

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AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern

AG Gießen, Beschluss vom 28. August 2013 · Az. 248 F 2478/12 SO Tenor Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern. Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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BVerfG: Sorgerechtsentzug nur im Notfall, selbst bei Umgangsboykott?

BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11    1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau

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BVerfG: Ein Sorgerechtsentzug „auf Vorrat“ ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar

BVerfG, 1 BvR 2695/13 vom 17.03.2014 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 17. März 2014, 1 BvR 2695/13 mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffend der teilweisen Entziehung des väterlichen Sorgerechts und Übertragung auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger.  Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 14.

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