KG Berlin: Nur vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen

Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.01.2016 – 8 U 205/15 – Kammergericht Berlin Beschluss Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.9.2015 – 12 O 104/15 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Gründe I. Das

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Eine Schimmelbildung in der Mietwohnung rechtfertigt nicht per se eine fristlose Kündigung durch den Mieter

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2013 – I-10 U 26/13 – Tenor: I Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 12. Dezember 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. II Es wird

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