BVerfG: Auch ein unverwertbares familienpsychologisches Gutachten ist verwertbar

BVerfG, Beschluss vom 27. April 2017 – 1 BvR 563/17 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau J…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kässens & Katenhusen, Kanonierstraße 1, 26135 Oldenburg – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. Januar 2017 – 11 UF 150/16 -, b) den

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OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen

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OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

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Schleswig-Holsteinisches OLG: Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach §§ 1666, 1666a BGB im eA-Verfahren

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.04.2014 – 10 UF 19/14 Das Schleswig-Holsteinische OLG stellt fest, dass ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar bestehenden bzw. bevorstehenden erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht kommt, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

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