AG Bremen: Indizien, die gegen einen fingierten Unfall sprechen

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 08.04.2015 – 19 C 321/13 Verkündet am 08.04.2015 Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären ließen. Das gilt auch dann,

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Indizien, die auf einen gestellten Verkehrsunfall hinweisen sollen

Die Rechtsprechung hat eine Reihe von Indizien entwickelt, die bei einem Verkehrsunfall auf eine Manipulation bzw. Fingierung hinweisen sollen. Zwar trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer des Schädigers die Beweislast dafür, dass es sich um einen vorgetäuschten Unfall handelt. Allerdings kann der Nachweis, dass es sich

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