Das Inkassounternehmen Debcon mahnt wieder ab Aktuell erreicht uns erneut ein Inkassoschreiben der Debcon GmbH. Darin wird zunächst mitgeteilt, dass sich die angeblichen Ansprüche gegen unseren Mandanten aufgrund einer Filesharing Abmahnung auf Euro 1.286,80 zzgl. weiterer Kosten und Zinsen seit Fälligkeit belaufen sollen. Der Beitreibungsauftrag bestehe unverändert
Weiterlesen ... →AG Delmenhorst, Urteil vom 13.02.2014 – 42 C 2240/13 (V) Im Namen des Volkes Urteil Entscheidung im vereinfachten Verfahren gem. § 495 a ZPO In dem Rechtsstreit Vodafone D2 GmbH, g. v. d. GF. X 40547 Düsseldorf Klägerin Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw. X, 50939 Köln gegen M. M.-B., Ganderkesee
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