OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

Weiterlesen ...

OLG Hamm: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.06.2015 – 4 UF 16/15 Leitsätze: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung. Tenor: Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert

Weiterlesen ...

AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

Weiterlesen ...

VG Freiburg: Unangemeldete Hausbesuche von Mitarbeitern des Jugendamtes bei gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

VG Freiburg, Beschluss vom 02.10.2013 – 4 K 1168/13 – 1. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das Jugendamt berechtigt, angemeldete oder unangemeldete Hausbesuche durchzuführen. 2. Die Durchführung von Hausbesuchen ist keine allgemeines materielles Instrument der Jugendhilfe. (Leitsätze der Redaktion) Zum Sachverhalt Die Ast. beantragte

Weiterlesen ...

Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter: Einige Anmerkungen

A. Ausgangslage 1. Einleitung Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen (vorläufige Schutzmaßnahmen) durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Weiterlesen ...