VG Freiburg: Unangemeldete Hausbesuche von Mitarbeitern des Jugendamtes bei gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

VG Freiburg, Beschluss vom 02.10.2013 – 4 K 1168/13 – 1. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das Jugendamt berechtigt, angemeldete oder unangemeldete Hausbesuche durchzuführen. 2. Die Durchführung von Hausbesuchen ist keine allgemeines materielles Instrument der Jugendhilfe. (Leitsätze der Redaktion) Zum Sachverhalt Die Ast. beantragte

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AG Bremen: Zum Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Drogen- und Heroinkonsum der Kindeseltern

AG Bremen, Beschluss vom 18.07.2012 – Az.: 66 F 149/11 SO   Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für J. N., geboren am 24.12.2004 wohnhaft Einrichtung XXX, – Betroffener – Beteiligte: 1. V. C., Bremen – Verfahrensbeiständin – 2. Amt für Soziale Dienste

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Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter: Einige Anmerkungen

A. Ausgangslage 1. Einleitung Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen (vorläufige Schutzmaßnahmen) durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

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