Nur wenn im Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel aufgenommen wurde, muss der Mieter renovieren. Und das ist regelmäßig der Fall. Zwar sind bei der Vermietung von Wohnraum die Möglichkeiten freier Vertragsgestaltungen durch ein dichtes Netz zwingender Vorschriften stark eingeschränkt, wie z.B. Mietpreisregelung, Kündigungsgrund, Bestandsschutz, Kündigungsfristen oder Sozialklausel, allerdings wird
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