BGH: Zur Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem gewerblichen Mietvertrag.

BGH, Urteil vom 06.04.2016 – XII ZR 29/15 In der vorbenannten Entscheidung stellt der BGH klar, dass ein Ausschluss der Mietminderung bei einer Geschäftsraummiete auch in AGB möglich ist. Es ging dabei um folgende Klausel: § 8 des formularmäßig abgeschlossenen Mietvertrags lautet: „1. Der Mieter kann gegen

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KG Berlin: Allein das Vorhandensein von Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters rechtfertigt allein keine Mietminderung

KG Berlin, Beschluss vom 25.09.2006 – 12 U 118/05 Leitsatz Stellt ein vom Mieter beauftragtes Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters fest, so rechtfertigt dies allein keine Mietminderung. Ein behaupteter Feuchtigkeitseinbruch in die Mieträume (Souterrain) kann ohne nachprüfbare Angaben zum räumlichen Umfang und der Intensität

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AG Dortmund: Eine Flächenabweichung von 9,9767% führt nicht zu einem Mietmangel

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 26.11.2013 – 425 C 7773/12 Leitsätze: 1.Die Angabe eine Wohnfläche in einem Wohnraummietvertrag stellt regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. 2.Bei einer Flächenabweichung von mehr als 10% besteht eine tatsächliche unwiderlegliche Vermutung für eine Gebrauchsbeeinträchtigung. 3.Die Grenze ist starr, so dass bei einer Flächenabweichung von

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AG Bremen: 50% Mietminderung aufgrund von Schimmel und hoher Luftfeuchtigkeit in der Mietwohnung

AG Bremen, Urteil vom 09.04.2013 – Az.: 18 C 0322/12 50% Mietminderung aufgrund von Schimmel und hoher Luftfeuchtigkeit in der Mietwohnung. Bei einem Mangel der Mietsache ist die Miete kraft Gesetzes gemäß § 536 II BGB gemindert, ohne dass sich der Mieter hierauf berufen muss, wenn dem

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AG Bremen: Zum Anspruch des Mieters auf Erstattung von vorgerichtlich verauslagter Gutachterkosten zur Feststellung von Mängeln der Mietsache

AG Bremen, Urteil vom 08.03.2011 – 9 C 0118/11 Zum Anspruch des Mieters auf Erstattung von vorgerichtlich verauslagter Gutachterkosten zur Feststellung von Mängeln der Mietsache. Die Einholung des Gutachtens stellte ein sachgerechtes Verhalten dar, da es der Vermeidung eines gerichtlichen Rechtsstreits diente. Verkündet am 08.03.2011 Amtsgericht Bremen Im

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