BGH: Anwalt braucht eine nach seiner Auffassung aussichtslose Berufung nicht begründen. Vergütungsanspruch bleibt bestehen

BGH, Urteil vom 26.09.2013 – IX ZR 51/13 Leitsatz des Gerichts: Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch.

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