OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2015 – 5 WF 66/15 Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. Ein solcher Beweisbeschluss ist in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die sofortige Beschwerde anfechtbar.

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OLG Bremen: Bei wiederholten und regelmäßigen erneuten körperlichen Züchtigungen ist eine Inobhutnahme des Kindes nicht zu beanstanden

OLG Bremen, Beschluss vom 29.02.2016 – 5 UF 5/16 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat der 5. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., den Richter am

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