Skript: Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB)

Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) A. Einleitung Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Dastatis) durch die Jugendämter 107.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Rein rechnerisch entspricht dies ungefähr acht von 1000 Minderjährigen in Deutschland.

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Die Entwicklung der Inobhutnahmen durch die Jugendämter: Einige Anmerkungen

A. Ausgangslage 1. Einleitung Mit der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in Notsituationen (vorläufige Schutzmaßnahmen) durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

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